Was tun im Trauerfall?

Wir von der Pietät Hofmann aus Reichelsheim (Wetterau) und Ranstadt helfen Ihnen jederzeit.

Tritt der Sterbefall eines Angehörigen in der Privatwohnung ein, sollten Sie zuallererst den behandelnden Arzt oder Notarzt verständigen. Dieser stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Diese wird von uns benötigt um die Überführung ausführen zu können. Dann rufen Sie uns unter der Nummer 06035 921921 an; wir kommen zu Ihnen, auch an Sonn- und Feiertagen. 


Mit Rat und Hilfe stehen wir Ihnen zur Seite. In unserem ersten Gespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten können wir in Ruhe alle weiteren erforderlichen Schritte und Handlungen besprechen. Wenn Sie es wünschen und von medizinischer Seite keine Einwände vorliegen, können Sie Ihren verstorbenen Angehörigen noch bis zu 36 Stunden zu Hause behalten. Sollte der Sterbefall in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz eintreten, so übernimmt die Verwaltung der Einrichtung alle notwendigen Schritte.

Um den Sterbefall auf dem Standesamt melden zu können, werden folgende Dokumente benötigt:

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)

  • Heiratsurkunde oder Stammbuch

  • Scheidungsurteil im Original (falls die Ehe geschieden wurde)

  • Sterbeurkunde (falls der Ehegatte schon verstorben ist)

  • Personalausweis

  • Krankenversicherungskarte

  • Versicherungsnummer der Rentenversicherung

Haben Sie Fragen?

Falls wir eine Ihrer Fragen hier nicht beantworten konnten, würden wir uns über einen Anruf von Ihnen freuen. In einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort oder bei einem Besuch in unserem Haus besprechen wir gerne Ihr Anliegen.


Ihre Brunhilde Hofmann und Cornelia Drießen

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf